Städtebauförderung: Gemeinde Rohr

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Städtebauförderung

Allgemeines

Die Gemeinde Rohr wurde in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen mit dem Ziel, mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort Rohr durchzuführen.

Bei dieser umfassenden Aufgabe geht es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine nachhaltige Ortsentwicklung zu verwirklichen.

Untersuchungsgebiet

Nur durch eine umfassende Bestandsaufnahme können die Missstände in ihren Wechselbeziehungen und in ihrem Ausmaß erkannt und die Ursachen gefunden werden.

Die sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ sind als umfassende Analyse ein erster Schritt zur Beseitigung der Funktions- und Substanzschwächen und schaffen die Grundlagen für die Erneuerungsmaßnahmen, mit denen unsere Städte und Gemeinden als Heimat erhalten werden können. Sie stellen vom Anfang bis zum Abschluss einer städtebaulichen Erneuerung die wichtigste Arbeits- und Entscheidungshilfe für Gemeinden, Bürger, Planer und staatliche Verwaltungen dar.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Kernbereich des Gemeindeteils Rohr, der das Erscheinungsbild und die Identität des Ortes im Besonderen ausmacht.

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die zur Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes zwingend erforderlich sind, wurden für den Gemeindeteil Rohr in der Zeit von Juli 2019 bis Sommer 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem entsprechenden Bericht zusammengestellt und mit der Sanierungssatzung nach Abschluss des Verfahrens an dieser Stelle veröffentlicht.

Die Bekannmachung über die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen, den derzeitigen Stand der VU sowie den Maßnahmenplan finden Sie nachfolgend zum Download:

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen zur Einleitung der Vorbereitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (PDF-Dokument, 161,46 KB, 28.07.2021) (PDF)

Vorbereitende Untersuchungen Altort Rohr (PDF-Dokument, 25,8 MB, 20.04.2022) (PDF)

VU Maßnahmenplan (PDF-Dokument, 2,10 MB, 22.07.2021) (PDF)

Sanierungsgebiet/Sanierungssatzung

Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wird ein Sanierungsgebiet als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. In diesem Sanierungsgebiet können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden, zu denen auch private Vorhaben zählen.

In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Gemeinderat den Erlass der Sanierungsgebietssatzung „Altort Rohr“ sozusagen als „logische Konsequenz“ der Ergebnisse aus der VU beschlossen. Die Satzung und der Lageplan, aus dem die von der Sanierungsgebietssatzung erfassten Grundstücke und Grundstücksteile zu entnehmen sind, finden Sie nachfolgend. Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Sanierungsgebietssatzung „Altort Rohr“ (PDF-Dokument, 108,21 KB, 30.12.2021) (PDF)

Lageplan der umfassten Grundstücke/Grundstücksteile (PDF-Dokument, 567,58 KB, 30.12.2021) (PDF)

 

Umgestaltung des Dorfplatzes als vorgezogene Maßnahme

Als vorgezogene Einzelmaßnahme erhält die Gemeinde Rohr staatliche Zuschüsse für die Umgestaltung des Dorfplatzes, für die Schaffung eines Wasserzugangs zur Schwabach und für die Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes. Die Ortsmitte des Gemeindeteils Rohr soll in einen einladenden, zentralen Begegnungs- und Veranstaltungsort verwandelt werden.

Dorfplatzgestaltung (PDF-Dokument, 1,40 MB, 17.06.2021) (PDF)

Förderung privater Maßnahmen

Jede Bauentscheidung verändert das Aussehen unseres Ortes und ist dafür mitverantwortlich, wie man Rohr in der Zukunft wahrnehmen wird. Wenn es gelingt, die Interessen des Einzelnen im Einklang mit dem Anliegen der Ortsgestaltung zu verbinden, wird das Ortsbild von Rohr attraktiv und unverwechselbar bleiben.

Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes hat die Gemeinde Rohr daher ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) beschlossen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert.

Fassadenprogramm Checkliste 2021 (PDF-Dokument, 73,57 KB, 17.06.2021) (PDF)

Fassadenprogramm Förderrichtlinien 2021 (PDF-Dokument, 304,79 KB, 17.06.2021) (PDF)

Fassadenprogramm Kurzzusammenfassung 2021 (PDF-Dokument, 83,53 KB, 17.06.2021) (PDF)

Antragsformular Kommunales Förderprogramm (PDF-Dokument, 151,35 KB, 18.06.2021) (PDF)

Baufibel

Damit Rohr seine Unverwechselbarkeit behält, braucht es Orientierung, Anregungen und Sensibilisierung ohne Reglementierung und zu starre Vorschriften. Die Merkmale der regionalen Bauweise wurden in einer Baufibel zusammengestellt. Die Qualitäten und Besonderheiten unseres Ortsbildes sind hierbei in Bild und Text dargestellt. Die Gestaltungsfibel gibt ausführlich Auskunft, welche Bauteile, Gestaltungselemente und Materialien aus der Tradition heraus den Charakter von Rohr bestimmen und weiterhin verwendet werden sollten bzw. welche Elemente unpassend sind.

Die Inhalte dieser Gestaltungsfibel sollen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit privater Baumaßnahmen (Sanierungen, Neu-/Ersatzbauten) dienen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm bzw. aus dem kommunalen Förderprogramm.

Beim Empfang von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung bedarf es klarer Kriterien zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit und somit zur Förderfähigkeit privater Baumaßnahmen. Das ist schon alleine deswegen notwendig, damit sich niemand bevorzugt oder benachteiligt fühlen kann. Wer Fördermittel erhalten möchte, muss die Gestaltungsvorgaben der Fibel berücksichtigen.

In allen anderen Fällen gibt es mit der Gestaltungsfibel nun eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürger.

Baufibel Gestaltungsfibel (PDF-Dokument, 4,35 MB, 17.06.2021) (PDF)

Sanierungsberatung

Für eine individuelle persönliche Beratung bzw. für Rückfragen hinsichtlich der Umsetzung des Kommunalen Förderprogrammes stehen Ihnen die nebenstehenden MitarbeiterInnen zur Verfügung. Diese stellen auch sehr gerne Kontakt zu Herrn Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel her, der im Vorfeld zu geplanten Maßnahmen eine kostenlose Sanierungsberatung anbietet.

Steuervorteile

Zur Förderung und als Anreiz für Bauaktivitäten an Gebäuden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzungen geschaffen. Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen jedoch VORHER mit der Gemeinde Rohr vertraglich vereinbart werden. NACH Abschluss der Maßnahme ist ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung erforderlich. Die erforderlichen Formulare sind nachfolgend zum Download aufgeführt.

Modernisierungsvereinbarung (PDF-Dokument, 135,36 KB, 17.06.2021) (PDF)

Städtebauförderung im Altort Rohr - Info-Veranstaltung begeistert Bürgerinnen und Bürger

Im Saal des Gasthauses Bierlein fand die Informationsveranstaltung zur Städtebauförderung im Altort von Rohr statt, die begeisterte Reaktionen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger hervorrief. Nach der Begrüßung stellte Erster Bürgermeister Felix Fröhlich die Grundzüge der Städtebauförderung vor. Die Gemeinde Rohr wurde ins Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen mit dem Ziel mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort durchzuführen. Bei dieser umfassenden Aufgabe geht es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, das Ortsbild aufzuwerten und eine nachhaltige Ortsentwicklung im Hinblick auf Klimaschutz und Biodiversität zu verwirklichen.

Der mit der Sanierungsplanung beauftragte Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Wendelstein stellte die Ergebnisse des Analyseteils der Vorbereitenden Untersuchungen vor. Die vorgefundenen Mängel wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten in Themenkarten zusammengetragen, z. B. Bausubstanz und Gebäudezustand, Freiflächen und Grünstrukturen, Gebäudenutzung und Leerstände, Ortsbild und Raumwirkung, sowie die Verkehrssituation. Daraus ergeben sich die vielfältigen Einzelmaßnahmen, die zusammen eine gelungene Altortsanierung ergeben sollen. Sie werden in einem Maßnahmenplan zusammengefasst.

Anhand zahlreicher bebilderter Beispiele wurden gelungene Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen aus anderen Kommunen vorgestellt und erläutert und allen Teilnehmern wurde ziemlich schnell klar, wo im Altort von Rohr die Hauptprobleme liegen: Es ist die großflächige Versiegelung öffentlicher und privater Freiflächen und deren weitgehend an den Ansprüchen des fließenden und ruhenden motorisierten Verkehrs orientierte Gestaltung.

Hier kann die Sanierungsplanung gerade im Hinblick auf Klimaschutz, Gewässermanagement und Biodiversität wertvolle Beiträge leisten. Diese Ziele sind auch ausschlaggebend für die Umgestaltung des Dorfplatzes mit Schaffung eines Wasserzugangs zur renaturierten Schwabach, die als vorgezogene Maßnahme derzeit schon realisiert wird. Die Ortsmitte des Gemeindeteils Rohr soll ökologisch aufgewertet und in einen einladenden, zentralen Begegnungs- und Veranstaltungsort zu verwandelt werden. Im Anschluss an den Bildervortrag gab es die Möglichkeit zu Fragen und zu weiteren Erläuterungen. Von den Anwesenden konnten bei einer kleinen von der Gemeinde gestifteten Brotzeit Einzelberatungen zu konkreten baulichen Fragen in Anspruch genommen werden.

Zur weiteren Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger liegen die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Rohr aus. Friedrich Siemandel und Alexandra Keller von der Gemeindeverwaltung sind die Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang. Kommentare und Vorschläge zum Thema sind ausdrücklich erwünscht.

Im Zuge der Sanierungsbetreuung steht jedem Eigentümer im Untersuchungsgebiet eine kostenlose Beratung zu allen baulichen Fragen durch Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel zu. Anmeldungen dazu sind bitte ausschließlich über die Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Zeitgleich werden im Zuge der Sanierungsplanung die wichtigsten Behörden und die Nachbargemeinden beteiligt. Die Anregungen werden zusammengestellt und in die Vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet. Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird ein Sanierungsgebiet als Satzung förmlich festgelegt. In diesem Sanierungsgebiet können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden, zu denen auch private Vorhaben zählen.

Förderung privater Maßnahmen

Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes hat die Gemeinde zudem ein kommunales Fassadenprogramm beschlossen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert. Die Inhalte der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Gestaltungsfibel sollen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit privater Baumaßnahmen (Sanierungen, Neu-/ Ersatzbauten) dienen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm. In allen anderen Fällen ist die Gestaltungsfibel eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sämtliche Informationen und Formulare sind auf der gemeindlichen Homepage www.rohr-mfr.de unter der Rubrik Leben&Wohnen – Bauen & Wohnen – Städtebauförderung zu finden.