Bundestagswahl 2021: Gemeinde Rohr

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Regelsbach Ansicht
Weiher mit Schafen

Ergebnisse zur Bundestagswahl in der Gemeinde Rohr

Hier finden Sie die Ergebnisse zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in der Gemeinde Rohr.

Informationen zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Allgemeines

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden bereits an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verteilt. Aus diesen ist ersichtlich, welchem Wahllokal sie jeweils zugeordnet sind. Mit Hilfe dieser Briefe kann auch ein Wahlschein, sprich Briefwahl beantragt werden. Ebenso ist in den Wahlbenachrichtigungsbriefen beschrieben bzw. ist der entsprechende Link und der QR-Code aufgebracht, mit deren Hilfe schnell und komfortabel Briefwahl auch online beantragt werden kann. Spätester Termin für die Online-Beantragung der Briefwahl ist Mittwoch, 22.09.2021. Mittels persönlicher Vorsprache und mit Direktabholung der Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung ist ein Wahlscheinantrag auch noch bis Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr möglich.

Folgende Wahlbezirke/Wahllokale wurden aufgrund des zu erwartenden, hohen Briefwahlaufkommens und aufgrund der erforderlichen Raumgröße zur Sicherstellung der Corona-bedingten Hygienemaßnahmen gebildet:

Wahlbezirk 0001:     Gebrüder-Gastner-Sporthalle Rohr, Altgemeinde Rohr mit Ortsteilen

Wahlbezirk 0002:     Grundschule Rohr, Altgemeinde Regelsbach mit Ortsteilen

Wahlbezirk 0003:     Gemeindehaus Gustenfelden, Altgemeinden Gustenfelden und Prünst mit Ortsteilen

Briefwahl 0011:        Gemeindehaus Rohr „Saal“, für Briefwahl Rohr

Briefwahl 0012:        Gemeindehaus Rohr Raum „Arche“, für Briefwahl Regelsbach

Briefwahl 0013:        Feuerwehrhaus Rohr „Schulungsraum“, für Briefwahl Gustenfelden und Prünst

Corona-Maßnahmen

Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch unserer ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns selbstverständlich sehr am Herzen. Für die Durchführung der Bundestagswahl in öffentlich zugänglichen Wahllokalen und Auszählungsräumen sind die allgemeinen Regelungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmeverordnung sowie die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten:

  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen und in den Wahllokalen und Auszählungsräumen – es muss zumindest eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden! Über das Tragen einer FFP2-Maske würden wir uns freuen. Wenn Wählerinnen oder Wähler aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, ist dies dem Wahlvorstand durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowohl vor als auch in den Räumlichkeiten wird gebeten.
  • Desinfektionsmittel zur Hand- und ggfs. Stiftdesinfektion stehen zur Verfügung.
  • Auf eine regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten und Desinfektion der Wahlkabinen wird geachtet.
  • Es können selbst mitgebrachte Stifte bei der Stimmabgabe verwendet werden – hier bitten wir jedoch darauf zu achten, dass diese nicht auf die Rückseite durchschreiben (daher z. B. keine Filzstifte oder „edding“ verwenden)

Das gemeindliche Hygieneschutzkonzept (PDF-Dokument, 136,67 KB, 17.09.2021) (PDF) finden Sie hier.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Das wichtigste vorab: Wir bedanken uns sehr herzlich bei Ihnen, dass Sie uns aktiv vor Ort in den Wahllokalen und bei der Briefwahlauszählung ehrenamtlich unterstützen!

Da wir in Anbetracht der Gegebenheiten und Vorgaben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von einer Wahlhelferschulung in Präsenz absehen, stellen wir Ihnen nachfolgend die Schulungsunterlagen (PDF-Dokument, 1,78 MB, 17.09.2021) (PDF) zum Download zur Verfügung. Wahlvorstand, Schriftführer sowie deren Stellvertreter werden im Rahmen einer Videokonferenz gesondert geschult.

Bitte lesen Sie sich die Unterlagen sorgfältig durch. Die in den Unterlagen verlinkten Videos des Bundeswahlleiters und weiterführende Informationen finden Sie auch auf dessen Internetseiten https://www.bundeswahlleiter.de/

Videos:
Der Wahlvorstand
Ablauf des Wahltags
Stimmenauszählung/Dokumentation

Hier finden Sie die Wahlanweisungen für die Arbeiten und Vorgaben im Wahllokal und im Briefwahlvorstand. Diese sind in den Wahlmappen, die den Wahlvorständen zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls enthalten. Eine Lektüre empfiehlt sich trotzdem für alle WahlhelferInnen :-)

Wahlanweisung WA 1 (Wahlvorstand)

Wahlanweisung WA2 (Briefwahlvorstand)