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Leistung
Staatliche Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.
Staatliche Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.