Leistungen: Gemeinde Rohr

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Weiher mit Schafen

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Leistung

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

  • § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)