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Leistung
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.
Alternativ zu einer bauaufsichtlichen Prüfung kann bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden (Art. 62b Abs. 2 Satz 1 BayBO). Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise; sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise (§ 19 Abs. 1 PrüfVBau).
Prüfsachverständige für Brandschutz dürfen Brandschutznachweise für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erstellen (Art. 62b Abs. 1 Nr. 2 BayBO), sie können aber dann nicht gleichzeitig als Prüfsachverständige tätig werden (§ 5 Abs. 4 PrüfVBau).
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den bei der Bayerischen Architektenkammer gebildeten Prüfungsausschuss. Die Prüfung besteht aus einem Fachvortrag und einer insgesamt dreistündigen mündlichen Prüfung.
Die Bayerische Architektenkammer führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche nach § 4 PrüfVBau):
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
Besondere Voraussetzungen (§ 16 PrüfVBau):
Als Prüfsachverständige für Brandschutz werden Personen anerkannt, die
Zum Nachweis einer mindestens fünfjährigen Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung sind folgende Unterlagen vorzulegen: