Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

kostenlose Anzeigenerstattung

  • Personalausweis oder Reisepass

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeiinspektion Schwabach

AdressePolizeiinspektion Schwabach
Friedrich-Ebert-Straße 10
91126 Schwabach
+49 9122 927-0+49 9122 927-0
+49 9122 927-120+49 9122 927-120

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)