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Leistung
Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.
Die Eichung ist die Prüfung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch einen Eichbehörde. Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Mess- und Eichverordnung geregelt. Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.
Der nationale Messdienst zur Eichung von Messgeräten wird in Deutschland gebildet durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer und die von ihnen anerkannten Prüfstellen. Die Eichbehörden prüfen Messgeräte
Die staatlich anerkannten Prüfstellen prüfen Versorgungsmessgeräte, wie Elektrizitätszähler, Gaszähler, Wasser- und Wärmezähler. Über 120 verschiedene Messgerätearten unterliegen der Eichpflicht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Mess- und Eichverordnung. Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die in der Mess- und Eichverordnung (siehe Anlage 7) geregelt sind.
Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt bzw. vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.
Die verschiedenen Messgerätearten haben unterschiedliche Eichgültigkeitsdauern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt bzw. vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.
Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt (siehe "Rechtsgrundlagen"). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Eichamt.