Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 25 Passgesetz (PassG)

Gemeinde Rohr

AdresseGemeinde Rohr
Alte Gasse 1
91189 Rohr
+49 9876 9775-0+49 9876 9775-0
+49 9876 9775-40+49 9876 9775-40

Schuster, TimDatenschutzbeauftragter
09876 9775-1809876 9775-18
09876 9775-4009876 9775-40
Hacker, Simone
09876 9775-1909876 9775-19
09876 9775-4009876 9775-40

Gemeinde RohrOrt
Alte Gasse 1
91189Rohr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)