Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Gemeinden, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) übermitteln die im Rahmen einer Eingriffsplanung festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Landesamt für Umwelt.
Die Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen erfolgt über den elektronischen Meldebogen. Der Meldebogen enthält alle wichtigen Angaben zu Ausgleichs- und Ersatzflächen, die für die Übernahme in das Ökoflächenkataster benötigt werden.
Wenn eine Ausgleichs- und Ersatzfläche von einem schon ans Ökoflächenkataster gemeldeten Ökokonto abgebucht werden soll, ist der unter "Formulare" verlinkte Meldebogen zu verwenden.
Bis zur Fertigstellung der Neuprogrammierung des Ökoflächenkatasters können Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen auf wechselnden Flächen mit unter "Formulare" verlinkte Meldebogen an das Ökoflächenkataster gemeldet werden.
Der herkömmliche Meldebogen kann per E-Mail (oekoflaechenkataster@lfu.bayern.de) an das Landesamt für Umwelt gesendet werden.